UPDATE – Corona
01.01.2022
Aufgrund der geänderten CoronaVO, muss ab sofort in geschlossenen Räumen (bei der theoretischen wie auch praktischen Prüfung) eine FFP2 Maske getragen werden. Dies gilt für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
03.11.2021
Mit Ausrufung der Warnstufe in BW gelten folgende Vorschriften:
Zutritt zur Fahrschule (Praxisunterricht, Seminare, Theorieprüfung, praktische Prüfung) nur nach Vorlage von:
- ein vollständiger Impfnachweis
- ein Genesenen-Nachweis
- ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
- ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
- Ausnahme bei Schülern: reicht der Schülerausweis
Vielen Dank für euer Verständnis und Unterstützung!
Online Theorie Unterricht
Immer Dienstag & Donnerstag um 19:00 Uhr.
Nach erfolgter Anmeldung – wird der Zugangslink einfach per Mail versendet.
Anmeldung jederzeit möglich!
Ausbildungsfahrschule für Fahrlehrer
- Fahrlehrer gesucht in Führerscheinklassen A, B, BE, …
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